Kriminelle Strukturen in einzelnen Großfamilien sind real, aber deutlich kleiner, als die Schlagzeilen vermuten lassen. Und für die oft gehörte Behauptung, ihr Einfluss reiche bis in die Politik, gibt es bislang kaum öffentliche Belege.
Kaum ein Kriminalitätsthema wird in Deutschland so emotional verhandelt. Goldmünze aus dem Bode-Museum, Juwelen aus dem Grünen Gewölbe, Razzien in Shisha-Bars: Die Bilder sind stark, die Datenlage ist nüchterner. Dieser Beitrag sortiert, was Lagebilder und Forschung tatsächlich hergeben.
Was mit „Clankriminalität“ gemeint ist
Einen Straftatbestand „Clankriminalität“ gibt es nicht. Es handelt sich um einen polizeilichen Arbeitsbegriff, den die Behörden erst seit wenigen Jahren bundesweit einheitlich verwenden. Gemeint sind Straftaten, bei denen die familiäre oder ethnische Zusammengehörigkeit die Tat fördert oder ihre Aufklärung erschwert.
Im Fokus stehen vor allem einzelne arabisch- und türkeistämmige Großfamilien, deren Vorfahren häufig als Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Libanon kamen. Viele lebten jahrzehntelang nur mit Duldung, ohne Arbeitserlaubnis und ohne Perspektive. Forschende sehen darin einen der Gründe, warum sich in Teilen dieser Familien kriminelle Milieus verfestigen konnten.
Wichtig ist die Unterscheidung: Ein Familienname macht niemanden zum Täter. Die große Mehrheit der Angehörigen dieser Familien ist nie straffällig geworden.
Was die Zahlen sagen
Nordrhein-Westfalen führt das ausführlichste Lagebild. Für 2024 weist das Landeskriminalamt folgende Werte aus:
| Kennzahl (NRW, 2024) | Wert |
|---|---|
| Registrierte Straftaten | 6.707 (minus 4,2 % zum Vorjahr) |
| Tatverdächtige | 4.282 |
| Mehrfachtatverdächtige | 190, verantwortlich für rund 23 % der Taten |
| Rohheitsdelikte (Körperverletzung, Raub, Bedrohung) | rund 30 % |
| Vermögens- und Fälschungsdelikte | rund 16 % |
| Drogendelikte | rund 5 % |
| Schwere Kriminalität | rund 1.051 Taten |
| Kontrollaktionen der Polizei | 703 |
Zwei Dinge fallen auf. Erstens konzentriert sich ein großer Teil der Taten auf einen kleinen Kern von Intensivtätern. Zweitens ist der Anteil an der Gesamtkriminalität gering: Der Mediendienst Integration errechnet aus den Lagebildern 0,48 % für NRW, 0,53 % für Niedersachsen und 0,19 % für Berlin.
Auch bei der Organisierten Kriminalität im engeren Sinn ist das Bild differenziert. Bundesweit führten die Behörden 2024 insgesamt 647 OK-Ermittlungsverfahren. In NRW entfielen nach Auswertung des Mediendienstes nur sechs OK-Verfahren auf den Clankontext. Der größte Teil dessen, was als Clankriminalität gezählt wird, ist also Allgemeinkriminalität, darunter auch Verkehrsdelikte.
Das heißt nicht, dass das Problem klein wäre. Tötungsdelikte, Schutzgelderpressung und spektakuläre Einbrüche sind schwere Verbrechen, und in manchen Stadtteilen prägt die Einschüchterung den Alltag. Aber die Größenordnung gehört zur ehrlichen Einordnung dazu.
Reicht der Einfluss bis in die Politik?
Kurz gesagt: Für Verwaltung und Behörden gibt es belegte Einzelfälle und ernstzunehmende Warnungen. Für einen Einfluss auf politische Entscheidungen fehlen öffentliche Belege.
Was belegt ist. Das BKA stellt für die Organisierte Kriminalität insgesamt fest, dass sie gezielt Einfluss auf Staat, Verwaltung, Politik und Wirtschaft sucht. 2024 fanden die Ermittler in über 100 OK-Verfahren Einflussnahme oder Insiderhandlungen. Betroffen waren unter anderem Polizei, Justiz, Zulassungsstellen, Unternehmen und politische Mandatsträger. Diese Aussage bezieht sich aber auf alle OK-Gruppierungen, von Rockern über die italienische Mafia bis zu Cybercrime-Banden, und nicht speziell auf Clans.
Was es im Clankontext gibt. Das Forschungsprojekt KONTEST, an dem das LKA NRW beteiligt war, hält fest: Kriminelle Gruppen suchen gezielt Kontakt zu Behördenmitarbeitern, etwa über soziale Medien. 2024 wurde zudem ein mutmaßlicher Informant in der Anti-Geldwäsche-Einheit FIU bekannt. Das sind Fälle von Informationsabfluss und versuchter Einflussnahme auf einzelne Sachbearbeiter.
Was nicht belegt ist. Dass Clans Abgeordnete steuern, Gesetze beeinflussen oder Parteien unterwandern, lässt sich mit den verfügbaren Quellen nicht stützen. Auffällig ist ein Beispiel: Ein Vertreter des Bundes Deutscher Kriminalbeamter warnte vor Unterwanderung von Ämtern durch Clans, konnte die These aber nur mit Fällen der ’Ndrangheta belegen. Und die KONTEST-Studie fand in ihrer Stichprobe keinen Fall, in dem Clanangehörige selbst in Behörden tätig waren.
Wer also schreibt, Clans hätten die Politik in der Hand, behauptet mehr, als sich nachweisen lässt. Die realistische Gefahr liegt eine Ebene tiefer: beim bestechlichen Sachbearbeiter, beim durchgestochenen Durchsuchungstermin, beim eingeschüchterten Zeugen.
Die Kritik am Begriff und an der „Politik der Nadelstiche“
Der Begriff selbst ist umstritten. Kritiker aus Kriminologie und Rechtswissenschaft bemängeln, dass er Kriminalität an Herkunft und Nachnamen knüpft und so ganze Familien unter Verdacht stellt. Der Kriminologe Thomas Feltes spricht von der Stigmatisierung ganzer Bevölkerungsgruppen. Gezählt würden zudem auch Bagatelldelikte, sobald der Name passt.
Die Polizei hält dagegen: Der Begriff sei mit wissenschaftlicher Beratung so definiert worden, dass er Stigmatisierung vermeiden soll, und die Behörden bräuchten einen Arbeitsbegriff für ein Phänomen, in dem Familienstrukturen tatsächlich eine Rolle spielen. Fachautoren warnen außerdem davor, dass der Rassismusvorwurf von Tätern als Verteidigungsstrategie genutzt werden kann.
Ähnlich gespalten ist das Urteil über die Großkontrollen in Shisha-Bars und Wettbüros. Befürworter sehen darin Präsenz und Druck auf die Szene. Kritiker verweisen auf verfassungsrechtliche Bedenken und darauf, dass viele unbeteiligte Gewerbetreibende getroffen werden. Befragte aus betroffenen Familien berichten in der KONTEST-Studie, sie fühlten sich allein wegen ihres Namens verdächtigt.
Was tatsächlich hilft
In der Fachdebatte werden vor allem vier Ansätze genannt:
- Dem Geld folgen. Vermögensabschöpfung und Geldwäschebekämpfung treffen kriminelle Strukturen dort, wo es ihnen wehtut.
- Intensivtäter konsequent verfolgen. Wenn 190 Personen für fast ein Viertel der Taten stehen, lohnt sich die Konzentration auf diesen Kern.
- Behörden schützen. Sicherheitsüberprüfungen, Rotationsprinzip und Meldewege gegen Korruption sind der wirksamste Schutz vor Einflussnahme.
- Ausstiege und Perspektiven schaffen. Bildung, Aufenthaltssicherheit und Aussteigerprogramme entziehen dem Milieu den Nachwuchs.
Fazit
Clankriminalität ist kein Mythos, aber auch keine Parallelmacht, die den Staat lenkt. Sie ist ein begrenztes, lokal konzentriertes und teils schweres Kriminalitätsproblem, getragen von einem kleinen Täterkern. Wer es lösen will, braucht genaue Zahlen statt großer Erzählungen und einen Rechtsstaat, der Täter verfolgt, ohne Familien in Sippenhaft zu nehmen.
Quellen
- Polizei NRW: Lagebild Clankriminalität 2024
- LKA NRW: Lagebild Clankriminalität 2024 (PDF)
- BKA: Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2024
- BMI: Pressemitteilung zum Bundeslagebild OK 2024
- Mediendienst Integration: „Clankriminalität“: Zahlen und Lagebilder
- LKA NRW / TU Berlin: KONTEST-Broschüre „Kriminalität im Kontext großfamiliärer Strukturen“ (PDF)
- Thomas Feltes: „Ausländer“- und „Clan“-Kriminalität (PDF)
- Tagesspiegel: Streit um den Begriff Clankriminalität
- Die Kriminalpolizei: Clankriminalität in Deutschland, Teil 2
- Wikipedia: Clankriminalität
